Gaskontrolle Camping

Wieso braucht es eine Gaskontrolle?

Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, verlangt die Sorgfaltspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen).
Periodische Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn und sind im Interesse der Allgemeinheit.
Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

 

Was beinhaltet eine Gaskontrolle?

Bei einer Gaskontrolle werden u.a. die Dichtheit, die Druckregler, die Schläuche, die Absperreinrichtungen und die Gasgeräte geprüft.
Der Kontrolleur kann auch Verbrauchsmaterial wie Schläuche und Druckregler gegen Verrechnung ersetzen.

Gaskontrolle Camping / Wohnmobil

Eine GaskontrolleCamping dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. 
Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren am Wohnmobil oder Caravan angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.
Ausschlaggebend ist die entsprechende Kontrollbescheinigung auch wenn die Vignette beschädigt ist.
Der Kontrollaufwand bei 3 Gasgeräten beträgt im Schnitt rund 45 – 60 Minuten.

Achtung! Seit dem 1. Januar 2022 wird auch bei der MFK eine gültige Gaskontrolle verlangt.

Weiter Informationen können dem Reglement für Camping und den Factsheet entnommen werden.


Verwenden Sie die richtigen Anschlüsse!

Im europäischen Raum gibt es viele verschiedene Gasanschlüsse an Gasflaschen und Druckreglern. Unten sehen Sie die sechs weitverbreitesten Anschlüsse.
Diese unterschiedlichen Anschlüsse sind nicht miteinander kompatibel!

Die schweizerischen Gasanschlüsse sind baugleich wie die französischen Anschlüsse.

Vorsicht bei deutschen Gasanschlüssen!

Es sind keinesfalls deutsche Gasanschlüsse mit schweizerischen Anschlüssen zu kombinieren!
Sie lassen sich zwar verschrauben, dichten aber nicht!
Bei Undichtheit besteht Brand und- Explosionsgefahr.

Quelle: www.arbeitskreis-lpg.ch