Gaskontrolle Veranstaltung

Wieso braucht es eine Gaskontrolle?

Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, verlangt die Sorgfaltspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen).
Periodische Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn und sind im Interesse der Allgemeinheit.
Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

 

Was beinhaltet eine Gaskontrolle?

Bei einer Gaskontrolle werden u.a. die Dichtheit, die Druckregler, die Schläuche, die Absperreinrichtungen und die Gasgeräte geprüft.
Der Kontrolleur kann auch Verbrauchsmaterial wie Schläuche und Druckregler gegen Verrechnung ersetzen.

Gaskontrolle Veranstaltungen

Eine GaskontrolleVeranstaltungen dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen vornehmen. 
Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 1 Jahr an jedem Gasgerät angebracht und je Gasgerät eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.
Ausschlaggebend ist die entsprechende Kontrollbescheinigung, auch wenn die Vignette beschädigt ist.
Eine Gaskontrolle für einen Grill dauert je nach Arbeitsaufwand ca.15-25 Min.

Weiter Informationen können dem Reglement für Veranstaltungen und den Factsheet entnommen werden.

Verwenden Sie die richtigen Anschlüsse!

Im europäischen Raum gibt es viele verschiedene Gasanschlüsse an Gasflaschen und Druckreglern. Unten sehen Sie die sechs weitverbreitesten Anschlüsse.
Diese unterschiedlichen Anschlüsse sind nicht miteinander kompatibel!

Die schweizerischen Gasanschlüsse sind baugleich wie die französischen Anschlüsse.


Vorsicht bei deutschen Gasanschlüssen!

Es sind keinesfalls deutsche Gasanschlüsse mit schweizerischen Anschlüssen zu kombinieren!
Sie lassen sich zwar verschrauben, dichten aber nicht!
Bei Undichtheit besteht Brand und- Explosionsgefahr.

Quelle: www.arbeitskreis-lpg.ch